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Jahresabschlüsse
Bilanzen für das Finanzamt?!
Den Erfolg eines Wirtschaftsjahres hat jeder Unternehmer durch einen handelsrechtlichen Jahresabschluss festzustellen. Kleinunternehmer und Freiberufler können ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Ein Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss mindestens um einen Anhang zu ergänzen. Aus diesem Pflichtprogramm kann jeder Unternehmer seine kaufmännische Kür gestalten.
Rückblick in die Geschichte
Die den heutigen Gesetzen zugrunde liegenden Ideen entstanden bereits kurz nach dem Mittelalter bei den italienschen Kaufleuten in Mailand, Venedig und Florenz. Noch heute genutzte Begriffe (Bilanz, Konto, Bank, Skonto, etc.), Bräuche und Kaufmannstugenden haben dort Ihren Ursprung. Das Grundprinzip für die Bilanz war früher und ist heute bestechend einfach: Eine Bilanz ist eine Vermögensaufstellung des Kaufmannes zum Ende des Wirtschaftsjahres. Im Vergleich zu der Bilanz des Vorjahres (Vermögensvergleich) kann der Kaufmann feststellen, ob sich sein Vermögen vermehrt (=Gewinn) oder vermindert (=Verlust) hat. Dies wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die aus diesem Prinzip gewonnen Erkenntnisse nutzen die Kaufleute für die Führung Ihres Unternehmens und können den Geldgebern des Unternehmens (offene oder stille Gesellschafter, Banken) Rechenschaft über den Geschäftsverlauf geben. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ein nützlicher Nebeneffekt war ferner, dass man auch dem Fiskus mit dem Rechenwerk die zu zahlenden Steuern erläutern kann – oder aber, dass keine zu zahlen waren.
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür!
Unternehmensführung
Nutzen Sie neben der Rechnungslegung auch den Jahresabschluss, um Erkenntnisse über den Verlauf Ihrer Geschäfte und die Ertrags- und Kostensituation zu gewinnen. Im Vergleich zu den Vorjahren wissen Sie, wo Sie sich verbessert haben und woran Sie arbeiten müssen. Ferner lassen sich Ihre Zahlen mit Branchendurchschnittszahlen vergleichen.
Vertrauen schaffen
Alle Kreditinstitute sind verpflichtet, von Ihren Kunden regelmäßig Auskünfte über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens einzuholen. Mit der richtigen Aufbereitung und einer aussagekräftigen Präsentation Ihrer Zahlen sind Sie anderen Unternehmen weit voraus.
Effektive Steuergestaltung
Der in der Steuerbilanz ausgewiesene Gewinn fließt automatisch in Ihre Steuerberechnung ein. Lassen Sie Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte nicht ungenutzt und beugen Sie mit einer angemessenen Transparenz der nächsten Steuerprüfung vor.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Sonderabschlüsse:
- Eröffnungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Zwischenbilanzen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen