Lösungen für die Personalwirtschaft

Ihre Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Vertrauen Sie deshalb auf unsere Lösungen zur Bearbeitung und Verwaltung Ihres Personalwesens. Von der Erstellung der Abrechnungen bis zur kompletten Personalverwaltung.


Datenschutzhinweise

Unsere Bürozeiten:
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Reisekosten-Management

Dienstreisen leicht gemacht

Stellen Sie sich vor: Sie machen Dienstreisen, ohne sich um die lästige Verwaltung und Abrechnung kümmern zu müssen. Denn das erledigen wir für Sie: von der Erfassung der Reisedaten und Belege über die Abrechnung bis hin zur Auszahlung von Erstattungen. Dabei berücksichtigen wir die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des

Reisekostenrechts wie beispielsweise geänderte Sachbezugswerte.

Wie Sie die Informationen für die Reisekostenabrechnung am besten an uns übermitteln, klären wir gerne persönlich mit Ihnen. Sprechen Sie uns einfach darauf an – auch bei weiteren Fragen und Wünschen!


Vorteile, die sich lohnen!

Zeit sparen:

Wir erfassen alle Reisedaten, prüfen diese und sorgen für eine zeitnahe Erstattung der Reisekosten mit der Lohnabrechnung. Für Sie entfällt jeglicher Aufwand, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Immer auf dem neuesten Stand:

Wir erledigen die Reisekostenabrechnung ordnungsgemäß entsprechend den aktuellen Vorschriften – darauf können Sie sich jederzeit verlassen.

Stets gut beraten:

Für alle rechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen rund um das Thema Reisekosten haben Sie jederzeit einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Bauen Sie auf unsere Kompetenz:
Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben rund um die Reisekostenabrechnung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erfassung von Reisedaten und Belegen
  • Prüfung erfasster Kilometer
  • Gewährleistung der Einhaltung von betrieblichen Reiserichtlinien und Genehmigungsverfahren
  • Berücksichtigung aller gesetzlichen Pauschalen für In- und Auslandsreisen
  • Veranlassung der Auszahlung von Erstattungen mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • automatische Ausweisung der Abrechnungsdaten in der Lohnsteuerbescheinigung (steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit)
  • Übernahme aller reisekostenrelevanten Buchungen in die Finanzbuchführung