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Unsere Bürozeiten:
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Unsere Mitbewerber
Wer in Deutschland die schwere Prüfung zum Steuerberater erfolgreich abgelegt hat, beweist, dass er einerseits die fachliche Kompetenz besitzt den Steuerbürger angemessen gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden zu vertreten, und andererseits ausreichend Durchsetzungsvermögen besitzt, um sich im für Laien nicht zu überblickenden Steuerdschungel zurecht zu finden. Daher sehen wir in unseren Steuerberater-Kollegen in erster Linie Gleichgesinnte, die mit uns gemeinsam helfen, das Steuerrecht zum Wohle der Steuerbürger gegenüber den Steuerbehörden zu vertreten. Im Zusammenschluss im Steuerberater-Verband nehmen die Steuerberater auch Einfluss auf die Steuer-Gesetzgebung und haben in der Vergangenheit schon viele Gesetzesvorhaben in der Entstehungsphase zum Vorteil der Steuerpflichtigen abgeändert. Oder aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen manch unsinnige Vorschriften positiv beeinflusst. Sowohl die freiwillige Mitgliedschaft im Verband als auch die Pflichtmitgliedschaft in der Steuerberaterkammer bewirken, dass sich die Steuerberater auch regional organisieren und gemeinsame Kontakte zu den Finanzämtern pflegen, in deren Bezirk sie niedergelassen sind. Auch das verbessert das Klima zwischen Behörden und Berater zum Vorteil der Mandanten. Natürlich sind wir Steuerberater auch untereinander Wettbewerber, aber unsere Berufsordnung verpflichtet uns zu einem kollegialen Umgang und einem fairen Wettbewerb, weil ein bedingungsloser Konkurrenzkampf letztlich zu Lasten der Beratungsqualität gehen würde. Was ausschließlich zum Nachteil unserer Mandanten wäre.