Unsere Unternehmensphilosophie –

Umgang mit Menschen


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Der Steuerberater

Der Steuerberater als Berufsträger eines freien Berufes muss seine Tätigkeit unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft nach dem Steuerberatungsgesetz im Zusammenhang mit der Berufsordnung der Steuerberater ausüben. Neben der fachlichen Ausbildung, ohne die die Hürde des Steuerberater-Examens gar nicht zu schaffen wäre, ist eine ständige Weiterbildung als Qualitätsmerkmal unabdingbar. Parallel zu den fachlichen Qualifikationen müssen Steuerberater auch ihre eigene Lebenserfahrung und Menschenkenntnis in die tägliche Arbeit einbringen. Der Steuerberater sollte seinen Beruf als Berufung auffassen, weil die erfolgreiche Vertretung der Mandanten vielfach davon abhängt, dass man den Gesamtüberblick behält – oft über das normale Maß hinaus. Es erfordert einen Zusammenhalt zwischen Mandant und Berater in guten wie in schlechten Zeiten, nicht nur in finanzieller Hinsicht! Viele Beratungsanlässe verlangen auch eine emotionale Standfestigkeit, wenn unsere Mandanten uns mit extremen Lebenssituationen konfrontieren. Natürlich auch Mitgefühl oder gemeinsame Freude.