Dienstleistungen für den Privatbereich

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um private Steuererklärungen - und auch darüber hinaus.


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Beratung rund um die Immobilie

Eigentum verpflichtet

Immobilienbesitzer müssen sich vor, während und nach dem Kauf vielen Herausforderungen stellen. Sie müssen Finanzierungsexperten, Bauexperten, Verwaltungsexperten und Steuerexperten in einem sein, wenn Sie Vermietungs-, Gewerbe- oder Wohnimmobilien nicht als Belastung empfinden wollen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihre Immobilie dauerhaft als Vermögensobjekt erhalten bleibt und die Rendite erträglich ist. Von Beginn an!

Investitionen schätzen und Rendite ermitteln

Wollen Sie eine Immobilie erwerben oder bauen, benötigen Sie eine kaufmännische Wertermittlung, bevor Sie einen Bausachverständigen mit einem Gutachten beauftragen müssen. Jede Bank verlangt bei größeren Bauvorhaben eine mehrjährige Planung über die Liquidität und gegebenenfalls über die steuerlichen Auswirkungen. Dies betrifft unter Umständen auch die Umsatzsteuer. Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse kennen wir fast genauso gut wie Sie - wenn Sie uns neu beauftragen, verschaffen wir uns in Kürze einen Überblick.

Eigenkapital und Fremdkapital

Machen Sie sich nicht zum Bittsteller, machen Sie Ihre Bank zum Finanzierungspartner. Neben der Vervollständigung der Antragsunterlagen helfen wir Ihnen auch, Ihre Präsentation Ihres Vorhabens zu optimieren. Im Vorfeld ermitteln wir, wie viel Fremdkapital Sie benötigen und wie sich Zins, Tilgung und Laufzeit verhalten sollen, damit Sie die höchst mögliche Rendite über die gesamte Laufzeit erzielen können – sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich.

Umschuldung und Anschlussfinanzierung

Während eines Kreditzyklus gebietet es die Wirtschaftlichkeit, regelmäßig Alternativen zu prüfen. Selbst unter dem Aspekt, dass eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig ist, kann es sich lohnen, die Bank zu wechseln. Läuft die Zinsbindung für eine Finanzierung aus, können Sie entscheiden, ob Sie bei Ihrer Bank bleiben oder einen anderen Anbieter wählen. Wir berechnen für Sie die günstigste Variante.

Nach dem Kauf oder der Fertigstellung

Wechselt der Eigentümer eines Grundstücks oder wird ein Gebäude fertig gestellt, stellt das zuständige Finanzamt den Einheitswert neu fest und es wird eine Zurechnungs- oder Wertfortschreibung erstellt. Der Einheitswert ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde – an dieser Stelle können wir helfen, dass die Grundsteuer nicht dauerhaft zu hoch abgeführt werden muss.

Verwaltung, Überschussermittlung und Nebenkostenabrechnung

Während der Vermietungsphase müssen Sie regelmäßig dem Finanzamt den Überschuss aus der Vermietung erklären, entweder bei Ihrer Einkommensteuererklärung oder bei Grundstücksgemeinschaften in einer so genannten gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Das übernehmen wir für Sie und, wenn Sie es wünschen, auch gleich die Abrechnung der Nebenkosten für Ihre Mieter, da die Belege und notwendigen Daten bereits vorliegen. Für größere Objekte oder Vermietungen mit einem großen Belegumfang empfehlen wir eine monatliche oder vierteljährliche Mietbuchhaltung.

Renovierungen und Umbaumaßnahmen

Zur Erhaltung Ihres Vermögensgegenstandes sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen, manchmal auch Erweiterungen sowie An- oder Umbauten notwendig. Neben der bautechnischen Prüfung Ihrer Vorhaben müssen diese auch kaufmännisch geprüft werden. Hier können wir Sie genauso unterstützen wie bei Ihrer Anfangsinvestition – auch bei Ihrer Bank. Falls nötig prüfen wir auch vorab die Möglichkeiten für staatlich geförderte Finanzierungen oder die Bezuschussung von energetischen Renovierungsmaßnahmen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung vor und während der Investition (Bau oder Kauf), steuerlich und kaufmännisch
  • Unabhängige Beratungen für Finanzierungen und Fördermittel
  • Kaufmännische und steuerliche Immobilienbewertungen
  • Ermittlung und Prüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Erklärungen für den Einheitswert und Prüfung der Bescheide für EW + GStMB
  • Prüfung von Grundsteuerbescheiden
  • Kaufmännische Verwaltung und Nebenkostenabrechnung
  • Erklärung Ihrer Immobilie bei der Einkommensteuer oder Gesonderten Feststellung der Einkünfte
  • Beratung über die Förderung energetischer Maßnahmen
  • Immobilien bei Vermögensübertragungen und Testamenten
  • Mietbuchhaltung