Unsere Bürozeiten:
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Einkommensteuererklärung
Gerne erstellen wir Ihre jährliche Einkommensteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen – für Unternehmer und Nichtunternehmer. Wir bieten Ihnen unseren Service mit folgenden Möglichkeiten an:
Keine Zeit verlieren
Sie können die gesetzliche Frist zur Abgabe der Erklärung nicht einhalten bzw. die starre Abgaberegelung engt Sie zeitlich stark ein – prüfen Sie die Möglichkeiten einer Verlängerung der Abgabefrist durch uns.
Keine Überraschungen
Sie wollen im Voraus wissen, ob Sie eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung erwarten können und ggf. wie hoch diese ist? Die Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld und der Abzug aller Vorauszahlungen bzw. der Abzug der gezahlten Lohnsteuer gehört zu unserem Standardprogramm.
Umfassend prüfen
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid in den Händen halten, wissen Sie nicht, ob das Finanzamt alle Ausgaben anerkannt hat oder die richtigen Freibeträge anerkannt wurden – wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Abweichungen zur Erklärung.
Wir stehen Ihnen bei
Wenn der Steuerbescheid nicht der Erklärung entspricht – wir legen alle abgabenrechtlichen Rechtsmittel gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein und vertreten Sie, wenn es nötig ist, auch vor dem Finanzgericht.
Keine Engpässe
Wenn eine Steuernachzahlung oder eine Steuervorauszahlung nicht fristgerecht von Ihnen geleistet werden kann, droht das Finanzamt schnell mit Vollstreckungsmaßnahmen, die kurzfristig in die Zahlungsunfähigkeit führen können – lassen Sie es im Bedarfsfall nicht so weit kommen und beauftragen Sie uns mit der Prüfung der Möglichkeit von Steuerstundungen oder Anpassung der Vorauszahlungsbeträge.
Zahlungen im Auge behalten
Sie möchten gerne im Vorfeld der vierteljährlichen Vorauszahlungen an die Zahlungsfrist erinnert werden – gerne senden wir Ihnen rechtzeitig eine Fälligkeitsmitteilung für die Vorauszahlungsbeträge zu, damit genügend Zeit für die Disposition der liquiden Mittel bleibt, evtl. auch für einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen.
Keine Frist versäumen
Sie befürchten wichtige Termine, besonders Rechtsbehelfsfristen, zu versäumen – gerne übernehmen wir den Schriftverkehr vom Finanzamt als Empfangsbevollmächtigter, damit wir fristgerecht Einspruch einlegen können, auch wenn Sie gerade wegen Urlaub, Krankheit oder Termindruck keine Gelegenheit dazu haben. Wir beantworten Bescheide und Schreiben vom Finanzamt nach eigenem Ermessen bzw. nach Rücksprache mit Ihnen, legen Rechtsbehelfe ein und informieren Sie stets über alle Schriftstücke.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Zusatzleistung Gerne Beraten wir Sie im Bereich der Einkommensteuer auch zu folgenden Themen:
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Weitere private Steuererklärungen, die wir für Sie erstellen können:
- Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes von Immobilien (Für die Grundsteuer)
- Einfuhr-Umsatzsteuer beim Import/Re-Import von Kraftfahrzeugen
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz, Kapitalerträgen etc.
- Anträge auf Nichtveranlagung zur Einkommensteuer
- Erklärung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige (Wohnsitz im Ausland)
- Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuern / Vergütung der anrechenbaren Körperschaftsteuer
- Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen
- Anträge auf Altersvorsorgezulage und Zulagen nach §§ 90 ff. EStG
- Einkommensteuererklärung in den Niederlanden und in Belgien