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Testamentsgestaltungen
Haben Sie sich in der letzten Zeit mit der Vermögensnachfolge auseinander gesetzt?
Wenn ja, dann haben Sie in diesem Zusammenhang vielleicht bereits ein Testament verfasst. Mit dem Testament gibt Ihnen der Gesetzgeber ein rechtliches Instrument an die Hand, mit dem Sie nicht nur Ihre Erbfolge zivilrechtlich regeln können. Vorausgesetzt, das Testament ist entsprechend verfasst, können Sie damit auch steuerlich optimal planen und gestalten.
Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament?
Ehegatten oder Ehegatten in Verbindung mit ihren Kindern haben die Möglichkeit gemeinschaftliche Testamente aufzusetzen oder Erbverträge abzuschließen. Je nach Vermögenssituation und Vermögensverteilung einerseits sowie der geplanten Begünstigung der Kinder kann es steuerlich sinnvoll sein, Einzeltestamente zu vermeiden oder diese aufeinander abzustimmen.
Gesetzliche Erbfolge oder Umgehung von Erben?
Nicht nur die persönlichen Beziehungen zwischen Erblasser und Erben sollten diese Überlegungen prägen. Besondere Planungen der Erbfolge können helfen, die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder zu vermeiden.
Anordnung von Vermächtnissen
Häufig lässt die Zusammensetzung der Erbmasse keine gerechte betragsmäßige Aufteilung des Erbes zu. Persönliche Neigungen der Erben können ebenso eine andere Verteilung der Erbmasse vorgeben. Vermächtnisse können helfen, Probleme zu lösen – auch in Verbindung mit der Steuerplanung.
Rechtzeitiges Handeln spart Steuern
Bereits in jungen Jahren sollten Überlegungen zu steueroptimalen Testamentsgestaltungen festgehalten und mindestens handschriftlich ausgeführt werden. Unvorhergesehene Ereignisse können immer eintreten. Die laufende Überwachung der Gestaltungen, z. B. im Jahresrythmus, sollte zur Gewohnheit werden, wie z. B. alljährliche Überlegungen zu Gestaltungsfragen bei der Einkommensteuer
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